Gewerbliche Risiken

Gewerbliche Risiken

Berufshaftpflichtversicherung

Für einige Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören u.a. Ärzte, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte aber auch Architekten, Finanz- und Immobilienvermittler, um nur einige zu nennen. Diese Versicherung deckt beispielsweise Beratungs- oder Behandlungsfehler, einhergehend mit Sach-, Personen- oder Vermögensschäden ab.

Da in vielen Branchen gleiche Risiken bestehen, ist eine Absicherung jedoch auch für andere Freiberufler interessant. Verfügen z. B. Unternehmensgründer (noch) nicht über entsprechende Rücklagen, die etwaige Rechtstreitigkeiten oder Schadenersatzforderungen abdecken, ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Ein Schadenfall könnte hier schnell sowohl die berufliche und private Existenz gefährden. Gerade im Zuge der digitalisierten Wirtschaft kann ein kleiner aber falscher „Klick“ erhebliche Auswirkungen haben und auch IT-Spezialisten oder Kaufleute im E-Business machen Fehler.

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die durch falsches Handeln beim Ausüben der Geschäftstätigkeit entstehen. Sowohl Betriebsinhaber als auch Mitarbeiter können abgesichert werden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt finanzielle Nachteile von Klienten ab, die durch fehlerhaftes berufliches Handeln des Versicherten entstanden sind. Sie dient somit der Absicherung von Schadensersatzforderung deren dadurch entstandener Vermögensschäden.

Inhaltsversicherung

Mit einer Inhaltsversicherung sichern Selbstständige Risiken ab, wie sie auch in einer Hausratsversicherung zum Tragen kommen. Hierzu gehören beispielsweise Schäden die durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Vandalismus und Einbruchdiebstahl an der Betriebseinrichtung und –ausstattung entstehen. Im Allgemeinen wird bei einem Schadensfall der Neuwert der beschädigten Gegenstände erstattet, so dass zeitnah Ersatz beschafft werden kann.

Firmenrechtsschutzversicherung

Kommt es im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zu Rechtsstreitigkeiten, fallen zumeist hohe Kosten an. Diese sind mit einer Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt. Gestalten sich also Missverständnisse mit Geschäftspartnern als schwierig oder bedrohen sie sogar die finanzielle Situation des Unternehmens, kann mit der Hinzuziehung eines juristischen Beistands die Lage geklärt werden, ohne dass Kosten entstehen.

Flottenversicherung

Die Kfz-Flottenversicherung bietet Rahmenverträge für den Fuhrpark von Gewerbetreibenden. Dies kann sich auch bei wenigen Fahrzeugen lohnen. Mit einheitlicher Rabattklasse und Beitragssatz profitieren Geschäftskunden auch bei neu erworbenen Kfz. Die Versicherungsprämien leiten sich von Gesamtschadensverlauf der Flotte ab. Einzelschäden führen also nicht in jedem Fall zur Rückstufung und damit zu höheren Kosten.

Der Versicherungsschutz umfasst den der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und kann individuell durch einen Teilkasko- und Vollkaskoschutz angepasst werden. Somit kann auch der vorgeschriebene Vollkaskoschutz für Leasing-Fahrzeuge in den Versicherungsumfang einfließen.

Nicht zu vergessen, ist auch der betriebliche Verwaltungsaufwand für den Kunden bei einem Flottentarif wesentlich geringer.

Transportversicherung

Der Sinn einer Transportversicherung ist es im Allgemeinen, beförderte Güter und Transportmittel vom Beladungszeitungpunkt bis zur Ablieferung am Bestimmungsort abzusichern. Je nach Wert der Waren sowie der Länge des Transportweges ist eine Transportversicherung umso wichtiger.

Im Versicherungsumfang enthalten sind beispielsweise
• die Transportmittel der Güter (Kaskoversicherung),
• die Waren selbst (Kargoversicherung, Valorenversicherung) aber auch
• anfallende Nebenleistungen, wie Anmietungen für Fahrzeuge und Schiffe.

Im Schadensfall ist der Kunde des versicherten Betriebs der Begünstigte.

Spezielle Leistungen für Sonderfälle können jeweils individuell angeglichen werden.

Eigenschadenversicherungen

Schäden die nicht durch Dritte sondern durch Eigenverschulden (auch durch Beschäftigte) an Firmeneigentum entstehen, sind nicht durch eine übliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier greifen die Leistungen einer Eigenschadensversicherung. Weil unter Umständen durch entstandene Schäden die Existenz eines Unternehmens gefährdet werden kann, ist diese Versicherung für Gewerbetreibende äußerst wichtig.

Inhalts- oder Inventarversicherung

Eine Inhaltsversicherung gleicht einer privaten Hausratsversicherung und deckt Schäden am Inventar, sowohl für kaufmännische- und technische Betriebseinrichtung wie auch an gelagerten Waren oder Vorräten, ab. Somit kann diese – abhängig von der Ausstattung – für den Fortbestand eines Unternehmens essentiell sein. Sie umfasst, je nach Vereinbarung, die Risiken von Einbruch-Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, sowie Elementarschäden, wie Starkregen, Überschwemmungen oder Erdbeben.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn durch einen entstandenen Schaden der Betrieb nicht weitergeführt werden kann, kommt eine Betriebsunterbrechungsversicherung für die Kosten auf. Für einen individuell vereinbarten Unterbrechungsverlauf sind dabei z. B. Lohnkosten, Mieten und entgangener Gewinn abgesichert.

Elektronikversicherung

Blitzschlag, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl – um nur einige Risiken zu nennen – sind insbesondere für die elektronische Ausstattung einer Firma eine Gefahr. Ohne funktionierende Telefonanlage, Computerausstattung und andere Kommunikationsmittel sind moderne Unternehmen nahezu handlungsunfähig. Zudem sind die betrieblichen Anschaffungskosten für diese Geräte enorm. Um unternehmerische Risiken möglichst gering zu halten, empfiehlt sich für Gewerbetreibende daher der Abschluss einer Elektronikversicherung.

Maschinenbruchversicherung

Werden zur Fertigung von Waren Maschinen benötigt, ist eine Maschinenbruchversicherung sinnvoll. Sie erstattet im Schadensfall nicht nur Reparaturkosten sondern kann auch auf den Ersatz entstehender Kosten durch den Ausfall der defekten Maschine erweitert werden. Je nach Art der Gerätschaften und der vereinbaren Versicherungsleistung umfasst diese Beschädigungen die z. B. durch das Versagen technischer Maß-, Regel-, oder Sicherungseinrichtungen, sowie durch Bedienungsfehler oder Kurzschluss- und Sturmschäden entstanden sind.

Somit deckt diese Versicherung nicht nur finanzielle Risiken ab, die durch Reparatur oder Wiederbeschaffung der Maschinen anfallen, auch Kosten, die durch den Ausfall der beschädigten Maschinen entstehen, können abgesichert werden.

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Eine Gewerbliche Gebäudeversicherung ist für Eigentümer einer gewerblich genutzten Immobilie eminent wichtig. Schäden am Betriebsgebäude sind meist mit weitreichenden Folgen, wie z. B. einer vorrübergehenden Stilllegung verbunden und bergen somit immense finanzielle Risiken. Der Inhalt einer gewerblichen Gebäudeversicherung umfasst den Schutz gegen Ereignisse wie beispielsweise Sturm oder Feuer. Die Versicherungsprämie richtet sich nach Größe des Betriebskomplexes, Art des Gewerbes sowie den versicherten Risiken.